Letzte Aktualisierung: 1. September 2025
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der PreFarePro GmbH (nachfolgend "PreFarePro" genannt) und dem Kunden. Sie werden mit der Buchung vom Kunden anerkannt.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden, die PreFarePro nicht ausdrücklich anerkennt, sind nicht verbindlich, auch wenn PreFarePro ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3 Die Angebote von PreFarePro richten sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige Personen. Mit der Buchung einer Tour bestätigt der Kunde, dass er volljährig und voll geschäftsfähig ist.
2.1 Mit der Buchung einer Tour (Anmeldung) bietet der Kunde PreFarePro den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder durch elektronische Medien (E-Mail, Website) erfolgen.
2.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch PreFarePro zustande. Die Annahme erfolgt durch die Buchungsbestätigung von PreFarePro. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird PreFarePro dem Kunden eine Buchungsbestätigung übermitteln.
2.3 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von PreFarePro vor, an das PreFarePro für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt oder die Anzahlung leistet.
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Buchungsbestätigung sowie aus den Angaben auf der Website von PreFarePro. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
3.2 Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von PreFarePro nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Tour nicht beeinträchtigen. PreFarePro wird den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
3.3 Die Teilnahme an bestimmten Aktivitäten während der Tour kann körperliche Anforderungen stellen. Der Kunde ist verpflichtet, PreFarePro über gesundheitliche Einschränkungen zu informieren, die die Teilnahme an bestimmten Aktivitäten beeinträchtigen könnten.
4.1 Die angegebenen Preise verstehen sich pro Person und enthalten die im Angebot beschriebenen Leistungen einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Tourbeginn fällig, sofern die Tour nicht mehr aus den in Ziffer 9 genannten Gründen abgesagt werden kann.
4.3 Die Zahlung kann per Überweisung, Kreditkarte oder andere von PreFarePro angebotene Zahlungsmethoden erfolgen. Bei Zahlung per Kreditkarte wird der Betrag zum Zeitpunkt der Buchung belastet.
4.4 Wenn der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten leistet, so ist PreFarePro berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Tourbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber PreFarePro zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Tour nicht an, so kann PreFarePro Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnliche mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
5.3 PreFarePro kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Tourbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
5.4 Dem Kunden bleibt es unbenommen, PreFarePro nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
5.5 Umbuchungswünsche des Kunden hinsichtlich des Termins, des Reiseziels, des Ortes, der Unterkunft oder der Beförderungsart können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den Bedingungen in Ziffer 5.3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
6.1 Die vertragliche Haftung von PreFarePro für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit PreFarePro für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
6.2 Die deliktische Haftung von PreFarePro für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
7.1 PreFarePro empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport.
7.2 Der Abschluss von Versicherungen ist nicht im Reisepreis enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. PreFarePro kann dem Kunden entsprechende Versicherungsangebote vermitteln.
8.1 Die personenbezogenen Daten, die der Kunde PreFarePro zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages und für die Kundenbetreuung erforderlich ist.
8.2 PreFarePro hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen der DSGVO ein. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
9.1 PreFarePro ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
9.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
10.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und PreFarePro findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.3 Der Kunde kann PreFarePro nur an ihrem Sitz verklagen.